Die Bezirkshauptmannschaften haben für ganz Vorarlberg eine Waldbrandverordnung erlassen. Die aktuelle Wetterlage hat die Waldbrandgefahr deutlich erhöht. Bereits ein kleiner Funke kann ausreichen, um einen Brand auszulösen.
Das Verbot gilt nicht nur innerhalb von Waldflächen, sondern auch in allen Bereichen, von denen aus sich ein Feuer auf den Wald ausbreiten könnte. Untersagt sind insbesondere das Entzünden von Feuer und das Rauchen. Ebenso verboten sind sogenannte Zweckfeuer, etwa das Verbrennen von Astmaterial oder Holzresten in Waldnähe.
Verhaltensregeln
Um Wald- und Vegetationsbrände zu verhindern, wird die Bevölkerung ersucht, folgende Regeln einzuhalten:
- Kein Feuer im Wald und in Waldnähe entzünden.
- Kein Feuer in Schilf- und Uferbereichen.
- Keine brennenden oder glimmenden Gegenstände wie Zigaretten oder Zündhölzer wegwerfen.
- Auch außerhalb der von der Verordnung erfassten Gebiete besonders sorgfältig mit offenem Feuer umgehen.
- Bei Rauchentwicklung oder einem vermuteten Waldbrand sofort die Feuerwehr über den Notruf 122 verständigen.
Jeder Beitrag zählt
Messungen des Landes Vorarlberg zeigen, dass die Böden derzeit außergewöhnlich trocken sind. Trockenes Laub und abgestorbenes Holz können sich innerhalb kürzester Zeit entzünden. Viele Waldbrände werden durch menschliche Unachtsamkeit verursacht und wären vermeidbar.
Die Gemeinde Düns bittet alle Bürgerinnen und Bürger um besondere Vorsicht und bedankt sich für ihren Beitrag zum Schutz von Mensch, Tier und Natur.
Verstöße werden geahndet
Wer gegen die Waldbrandverordnung verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Übertretungen können mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen geahndet werden.